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ISP: goneo Internet GmbH

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skip to content für jede gelegenheit: umzug, baustelle und veranstaltung etc. jetzt einfach online bestellen home halteverbot bestellen impressum allgemein 30.juli 2018 dürfen blitzer im halteverbot, an bushaltestellen und auf gehwegen stehen? mobile blitzer im straßenverkehr erhitzen die gemüter der fahrzeugführer landauf landab. in hamm seien laut medienberichten sogenannte „enforcement-trailer“ auch dort geparkt worden, wo verkehrsteilnehmer normalerweise nicht stehen dürften. die hammer autofahrer fragten sich, ob das überhaupt erlaubt sei. der westfälsche anzeiger (wa) hat die frage beantwortet. neben der dem bericht auf wa online vor allem im internet geführten grundsätzlichen debatte um den nutzen der geschwindigkeitskontrollen sei auch die frage nach der wahl der standorte für blitzer gestellt worden. bilder der wa-leser, die der redaktion vorlägen, hätten demnach gezeigt, dass die von der stadt eingesetzten mobilen blitzer mitunter dort geparkt worden waren, wo „normale“ fahrzeuge nicht stehen dürfen. gegenüber der onlineausgabe der zeitung erklärte ein sprecher der stadt die rechtliche lage so: städtische blitzerfahrzeuge hätten eine ausnahmegenehmigung gemäß paragraf 46 absatz 1 straßenverkehrsordnung. demnach dürften die städtischen blitzerfahrzeuge unter anderem an bushaltestellen und auf geh- und radwegen parken. ebenso im eingeschränkten halteverbot, in einem verkehrsberuhigten bereich und auf städtischem straßenbegleitgrün. der sprecher verwies der zeitung zufolge darauf, dass dies jeweils unter der prämisse stünde, dass andere verkehrsteilnehmer nicht behindert werden dürften und ein vorbeikommen auf geh- und radwegen problemlos möglich sein müsse. rettungswege dagegen dürften die städtischen blitzerfahrzeuge nicht blockieren, schreibt der wa weiter. aber: stünden die blitzer-fahrzeuge im bereich eines parkplatzes mit parkscheinpflicht, müssten die blitzerwagen-fahrer der stadt zufolge auch kein parkticket ziehen. das, was für die mobilen blitzerfahrzeuge gelte – gut zu wissen: in hamm würden laut dem bericht häufig vw caddys eingesetzt – gelte auch für die „enforcement-trailer“. das hätte der stadtsprecher gegenüber der zeitung bestätigt. wie viel geld die stadt hamm mit mobilen blitzern einnehme, sei den angaben nach unklar. „eine genaue aufschlüsselung der einnahmen nach mobilen oder stationären blitzern ist nicht möglich, sondern nur nach einnahmen durch verstöße gegen die straßenverkehrsordnung“, sagte der stadtsprecher der zeitung. zu letzterem würden neben geschwindigkeitsvergehen unter anderem rotlichtverstöße und bußgelder zählen, die die polizei verhänge. knöllchen im ruhenden verkehr würden allerdings nicht dazu gehören. insgesamt habe hamm wegen verstößen gegen die straßenverkehrsordnung im jahr 2017 rund 5,07 millionen euro eingenommen, 2016 seien es 4,58 millionen euro gewesen. zur diskutierten auswahl der standorte für blitzer, insbesondere der mobilen, erklärte die stadt demnach, dass kontrollen sowie straßen, an denen die geschwindigkeit überwacht werde, zwischen polizei, straßenverkehrsbehörde und rechtsamt nach den vorgaben des ordnungsbehördengesetzes abgestimmt würden. kontrollieren würde man beispielsweise an unfallpunkten, kindertagesstätten, schulen, altenheimen. geblitzt werde außerdem an standorten mit erhöhter unfallgefahr und stellen, die „vermehrt schwache verkehrsteilnehmern und fahrradfahrer sowie besonders schutzwürdige personen“ frequentieren würden, darunter: tempo-30-zonen, hauptverkehrswege. auf die frage, warum die stadt hamm überhaupt blitzer einsetze, erhielt die zeitung folgende antwort: geschwindigkeitsüberwachung diene dem allgemeinwohl. eine angepasste und vorausschauende fahrweise führe zu weniger unfällen und verletzten/verletzungen im straßenverkehr. ein stadtsprecher fügt außerdem hinzu, dass mit dem einsatz der blitzer „die gesamtwirtschaftlichen folgen für die allgemeinheit“ gemindert würden – zumindest dann, wenn die fahrer sich an die tempolimits hielten. quelle: https://www.wa.de/hamm/mobile-blitzer-hamm-radarfahrzeuge-duerfen-auch-gehwegen-bushaltestellen-stehen-9889446.html abgelegt unter allgemein 5.juli 2018 warum das abschleppenlassen teuer für sie werden kann parkplätze sind in innenstädten rar. falschparker, die halte- und parkverbotsschilder ignorieren, weil sie nur schnell mal was erledigen wollen, gibt es dagegen viele. doch vorsicht: wer einen falschparker von seinem anwohnerparkplatz abschleppen lässt, riskiert, auf den kosten sitzen zu bleiben. der deutschlandfunk zitiert in einem bericht margarete graf. sie ist mitglied einer eigentümergemeinschaft mit einem eigenen pkw-stellplatz vor dem haus, der wie auch die stellplätze der anderen hausbewohner häufig besetzt ist: „ich hab ja durchaus verständnis dafür, dass man, wenn man in parkplatznot ist, sich auch mal dahin stellt, wo man eigentlich nicht hingehört. aber….unsere privaten parkplätze werden regelmäßig von falschparkern beziehungswiese unberechtigten zugestellt. und das über stunden.“ gegenüber dem deutschlandfunk sagt jost kärger, anwalt und leiter verkehrsrecht beim adac, dass eigentümer auf privatem grund kein reguläres parkverbotsschild nutzen dürften. denn halte- oder parkverbotsschilder dürften im öffentlichen verkehrsraum nur von den zuständigen straßenverkehrsbehörden aufgestellt werden. von einem privatgrundstück könne man kärger zufolge abgestellte fahrzeuge zwar abschleppen lassen, zum beispiel dann, wenn sie die garage länger blockieren würden. doch dann müsse man als auftraggeber auch das abschleppunternehmen bezahlen. zur klärung der rechtslage sei es dem anwalt zufolge daher besser, in so einem fall die polizei einzuschalten. er weist zudem darauf hin, dass zum öffentlichen verkehrsraum auch die von einer straße abgehenden ein- und durchfahrten gehören würden, die nicht zugeparkt werden dürften: „normalerweise ist es ja an sich entweder schon ausgeschildert, dass man dort nicht parken darf. oder es ergibt sich eben aus den allgemeinen vorschriften des paragraphen 12, dass ich vor einem abgesenkten bordstein einer einfahrt nicht stehen darf“, sagt kärger dem deutschlandfunk. ordnungsamt muss handeln ärgerlich sei demnach, dass wenn solch eine einfahrt blockiert werde, die betroffenen anwohner nicht selbst ein abschleppen des falschparkers anordnen könnten, da der falschparker ja auf öffentlichem straßengrund stehe. das bedeutet laut anwalt kärger, dass ein abschlepp-auftrag nur über das ordnungsamt und die polizei über das polizeiordnungsrecht erfolgen könne. auch paketdienste hätten diesbezüglich keine sonderrechte, erklärt der adac-rechtsexperte jost kärger weiter. wobei er einräumt, dass es da eher selten zum abschleppen kommen dürfte weil ja die beeinträchtigung meist relativ kurz sei. und oft würden die paketdienste unter umständen toleriert. wer abschlepp-unternehmen beauftragt, muss für abschleppkosten möglicherweise selbst aufkommen um private stellplätze oder garagenzufahrten frei zu halten, würden viele besitzer und mieter auf warnschilder setzen, die zum beispiel mit hinweisen wie „widerrechtlich parkende fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.“ warnen. trotz dieser warnschilder müssten die anwohner die abschleppkosten jedoch trotzdem aus eigener tasche vorstrecken, sagt kärger, da die rechtsprechung etwas uneinheitlich sei, ob und unter welchen umständen diese dann das abschleppen letztlich veranlassen könnten. insbesondere käme es wohl darauf an, wie stark der falschparker den verkehr behindere, also, ob dadurch die zu- oder ausfahrt verhindert und ob das fahrzeug gerade erst abgestellt oder schon länger dort geparkt worden sei. jost kärger erklärt den parkplatzbesitzern, dass sie auch eine gewisse schadenminderungspflicht hätten und unter umständen dem falschparker statt abschleppkosten lieber taxikosten in rechnung stellen sollten, die anfielen, weil man ein taxi anstelle des eigenen zugeparkten autos benutzen musste. schließlich bliebe einem, wenn der falschparker die abschle

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http://www.halteverbot-hamburg.de/2018/06/05/hamburg-blitzer-steht-im-eingeschraenkten-halteverbot/
http://www.halteverbot-hamburg.de/2017/12/27/wie-man-sich-in-oesterreich-erfolgreich-gegen-abschleppkosten-wehrt/
http://www.halteverbot-hamburg.de/2018/01/
http://www.halteverbot-hamburg.de/feed/
http://www.halteverbot-hamburg.de/2018/03/15/auto-im-oeffentlichen-verkehrsraum-stillgelegt-darf-es-sofort-abgeschleppt-werden/#respond
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http://www.halteverbot-hamburg.de/2018/02/01/umzug-in-der-schweiz-2017-zahlen-und-fakten/
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Whois is a protocol that is access to registering information. You can reach when the website was registered, when it will be expire, what is contact details of the site with the following informations. In a nutshell, it includes these informations;

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% The above data may only be used within the scope of technical or
% administrative necessities of Internet operation or to remedy legal
% problems.
% The use for other purposes, in particular for advertising, is not permitted.
%
% The DENIC whois service on port 43 doesn't disclose any information concerning
% the domain holder, general request and abuse contact.
% This information can be obtained through use of our web-based whois service
% available at the DENIC website:
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%
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Domain: halteverbot-hamburg.de
Nserver: ns1.goneo.de
Nserver: ns2.goneo.de
Status: connect
Changed: 2011-06-06T09:48:08+02:00

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  ARGS -T dn,ace halteverbot-hamburg.de

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DOMAIN

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